Voraussetzungen nach Einsatzland
Welche Nachweise sinnvoll sind, hängt vom Einsatzland und vom Auftraggeber ab. Die folgende Übersicht nennt die dort üblichen Bezeichnungen. Ob ein Abschluss anerkannt wird, entscheiden ausschließlich die zuständigen amtlichen Stellen.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Wichtig: Ein Schulabschluss, eine Hochschulzugangsberechtigung oder ein Hochschulabschluss ist nicht automatisch ein Sprachnachweis auf C1-Niveau. Sprachliche und schulische Qualifikation werden getrennt betrachtet.
Belgien
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- DELF / DALF C1 – C2
- CNaVT
- Goethe-Zertifikat C1 / C2
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Diploma secundair onderwijs
- Certificat d’enseignement secondaire supérieur (CESS)
- Berufsbildungsabschluss
-
- Beroepssecundair onderwijs
- Enseignement professionnel
- Hochschulabschluss
-
- Bachelor
- Master
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Uittreksel uit het strafregister
- Extrait de casier judiciaire
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Bulgarien
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Сертификат за ниво C1 / C2 по ОЕЕР
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Диплома за средно образование
- Berufsbildungsabschluss
-
- Свидетелство за професионална квалификация
- Hochschulabschluss
-
- Диплома за висше образование (бакалавър, магистър)
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Свидетелство за съдимост
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Deutschland
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Goethe-Zertifikat C1 / C2
- telc Deutsch C1 / C1 Hochschule
- TestDaF
- DSH-2 / DSH-3
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife
- Berufsbildungsabschluss
-
- Abschlusszeugnis einer anerkannten Berufsausbildung
- Hochschulabschluss
-
- Bachelor
- Master
- Diplom
- Magister
- Staatsexamen
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Führungszeugnis (Bundeszentralregister)
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Estland
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Keeleoskuse tunnistus tasemel C1 / C2 (CEFR)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Gümnaasiumi lõputunnistus
- Berufsbildungsabschluss
-
- Kutseõppe lõputunnistus
- Hochschulabschluss
-
- Bakalaureusekraad
- Magistrikraad
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Karistusregistri teade
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Finnland
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Yleinen kielitutkinto (YKI), ylin taso
- Kielitodistus tasolla C1 / C2 (CEFR)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Ylioppilastutkintotodistus
- Berufsbildungsabschluss
-
- Ammatillinen perustutkinto
- Ammattitutkinto
- Hochschulabschluss
-
- Kandidaatin tutkinto
- Maisterin tutkinto
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Rikosrekisteriote
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Frankreich
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- DALF C1 / C2
- TCF
- DELF
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Baccalauréat général / technologique / professionnel
- Berufsbildungsabschluss
-
- CAP
- BTS
- Titre professionnel
- Hochschulabschluss
-
- Licence
- Master
- Doctorat
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Bulletin n° 3 du casier judiciaire
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Griechenland
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Κρατικό Πιστοποιητικό Γλωσσομάθειας (επίπεδο Γ1 / Γ2)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Απολυτήριο Γενικού Λυκείου
- Berufsbildungsabschluss
-
- Πτυχίο ΙΕΚ
- Πτυχίο ΕΠΑΛ
- Hochschulabschluss
-
- Πτυχίο ΑΕΙ
- Μεταπτυχιακό δίπλωμα
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Αντίγραφο Ποινικού Μητρώου
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Irland
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Language certificate at CEFR level C1 / C2
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Leaving Certificate
- Berufsbildungsabschluss
-
- QQI Level 5 / 6 award
- Hochschulabschluss
-
- Bachelor’s degree
- Master’s degree
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Garda Vetting Disclosure
- Police Certificate
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Italien
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- CILS C1 / C2
- CELI 4 / CELI 5
- PLIDA C1 / C2
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Diploma di esame di Stato (maturità)
- Berufsbildungsabschluss
-
- Qualifica professionale
- Diploma professionale (IeFP)
- Hochschulabschluss
-
- Laurea triennale
- Laurea magistrale
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Certificato del casellario giudiziale
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Kroatien
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Potvrda o poznavanju jezika na razini C1 / C2 (CEFR)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Svjedodžba o državnoj maturi
- Berufsbildungsabschluss
-
- Svjedodžba o završnom radu (strukovno obrazovanje)
- Hochschulabschluss
-
- Diploma (sveučilišni / stručni studij)
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Uvjerenje o nekažnjavanju
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Lettland
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Valsts valodas prasmes apliecība (C līmenis)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Atestāts par vispārējo vidējo izglītību
- Berufsbildungsabschluss
-
- Profesionālās kvalifikācijas apliecība
- Hochschulabschluss
-
- Bakalaura diploms
- Maģistra diploms
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Izziņa no Sodu reģistra
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Litauen
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Valstybinės kalbos mokėjimo pažymėjimas (III kategorija)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Brandos atestatas
- Berufsbildungsabschluss
-
- Profesinio mokymo diplomas
- Hochschulabschluss
-
- Bakalauro diplomas
- Magistro diplomas
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Pažyma apie teistumą
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Malta
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Language certificate at CEFR level C1 / C2
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Matriculation Certificate
- Berufsbildungsabschluss
-
- MQF Level 4 / 5 award
- Hochschulabschluss
-
- Bachelor’s degree
- Master’s degree
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Police Conduct Certificate
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Niederlande
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- CNaVT – Educatief Professioneel (C1)
- NT2 Staatsexamen Programma II
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- VWO-diploma
- HAVO-diploma
- Berufsbildungsabschluss
-
- Mbo-diploma (niveau 3 / 4)
- Hochschulabschluss
-
- Hbo-bachelor
- Wo-bachelor
- Master
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Verklaring Omtrent het Gedrag (VOG)
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Österreich
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- ÖSD Zertifikat C1 / C2
- Goethe-Zertifikat C1 / C2
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Reifeprüfung (Matura)
- Reife- und Diplomprüfung
- Berufsbildungsabschluss
-
- Lehrabschlussprüfung
- Abschluss einer berufsbildenden Schule
- Hochschulabschluss
-
- Bachelor
- Master
- Diplomstudium
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Strafregisterbescheinigung
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Polen
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Certyfikat znajomości języka na poziomie C1 / C2 (ESOKJ)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Świadectwo dojrzałości (matura)
- Berufsbildungsabschluss
-
- Dyplom zawodowy
- Świadectwo kwalifikacji zawodowej
- Hochschulabschluss
-
- Dyplom licencjata
- Dyplom magistra
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Zaświadczenie o niekaralności (Krajowy Rejestr Karny)
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Rumänien
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Certificat de competență lingvistică nivel C1 / C2 (CECRL)
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Diplomă de bacalaureat
- Berufsbildungsabschluss
-
- Certificat de calificare profesională
- Hochschulabschluss
-
- Diplomă de licență
- Diplomă de master
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Certificat de cazier judiciar
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Spanien
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- DELE C1 / C2 (Instituto Cervantes)
- SIELE
- Certificado EOI nivel C1 / C2
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Título de Bachiller
- Berufsbildungsabschluss
-
- Título de Técnico (Formación Profesional de Grado Medio)
- Título de Técnico Superior (Grado Superior)
- Hochschulabschluss
-
- Título de Grado
- Título de Máster
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Certificado de Antecedentes Penales
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Ungarn
Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation
Mindestens einer der folgenden Nachweise:
- Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
- Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
- Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Im Land verbreitete Sprachzertifikate
- Államilag elismert nyelvvizsga C1 szinten
- ECL C1
B. Schulische oder berufliche Qualifikation
Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
- Hochschulabschluss
- Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
- Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung
-
- Érettségi bizonyítvány
- Berufsbildungsabschluss
-
- Szakmai bizonyítvány
- Technikusi oklevél
- Hochschulabschluss
-
- Alapfokozat (BA/BSc)
- Mesterfokozat (MA/MSc)
Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
- Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
- Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich
Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
- Hatósági erkölcsi bizonyítvány
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers
Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Offizielle Informationsquellen
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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