Voraussetzungen nach Einsatzland

Welche Nachweise sinnvoll sind, hängt vom Einsatzland und vom Auftraggeber ab. Die folgende Übersicht nennt die dort üblichen Bezeichnungen. Ob ein Abschluss anerkannt wird, entscheiden ausschließlich die zuständigen amtlichen Stellen.

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Wichtig: Ein Schulabschluss, eine Hochschulzugangsberechtigung oder ein Hochschulabschluss ist nicht automatisch ein Sprachnachweis auf C1-Niveau. Sprachliche und schulische Qualifikation werden getrennt betrachtet.

Belgien

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • DELF / DALF C1 – C2
  • CNaVT
  • Goethe-Zertifikat C1 / C2

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Diploma secundair onderwijs
  • Certificat d’enseignement secondaire supérieur (CESS)
Berufsbildungsabschluss
  • Beroepssecundair onderwijs
  • Enseignement professionnel
Hochschulabschluss
  • Bachelor
  • Master

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Uittreksel uit het strafregister
  • Extrait de casier judiciaire

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Bulgarien

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Сертификат за ниво C1 / C2 по ОЕЕР

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Диплома за средно образование
Berufsbildungsabschluss
  • Свидетелство за професионална квалификация
Hochschulabschluss
  • Диплома за висше образование (бакалавър, магистър)

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Свидетелство за съдимост

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Deutschland

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Goethe-Zertifikat C1 / C2
  • telc Deutsch C1 / C1 Hochschule
  • TestDaF
  • DSH-2 / DSH-3

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife
Berufsbildungsabschluss
  • Abschlusszeugnis einer anerkannten Berufsausbildung
Hochschulabschluss
  • Bachelor
  • Master
  • Diplom
  • Magister
  • Staatsexamen

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Führungszeugnis (Bundeszentralregister)

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Estland

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Keeleoskuse tunnistus tasemel C1 / C2 (CEFR)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Gümnaasiumi lõputunnistus
Berufsbildungsabschluss
  • Kutseõppe lõputunnistus
Hochschulabschluss
  • Bakalaureusekraad
  • Magistrikraad

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Karistusregistri teade

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Finnland

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Yleinen kielitutkinto (YKI), ylin taso
  • Kielitodistus tasolla C1 / C2 (CEFR)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Ylioppilastutkintotodistus
Berufsbildungsabschluss
  • Ammatillinen perustutkinto
  • Ammattitutkinto
Hochschulabschluss
  • Kandidaatin tutkinto
  • Maisterin tutkinto

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Rikosrekisteriote

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Frankreich

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • DALF C1 / C2
  • TCF
  • DELF

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Baccalauréat général / technologique / professionnel
Berufsbildungsabschluss
  • CAP
  • BTS
  • Titre professionnel
Hochschulabschluss
  • Licence
  • Master
  • Doctorat

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Bulletin n° 3 du casier judiciaire

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Griechenland

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Κρατικό Πιστοποιητικό Γλωσσομάθειας (επίπεδο Γ1 / Γ2)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Απολυτήριο Γενικού Λυκείου
Berufsbildungsabschluss
  • Πτυχίο ΙΕΚ
  • Πτυχίο ΕΠΑΛ
Hochschulabschluss
  • Πτυχίο ΑΕΙ
  • Μεταπτυχιακό δίπλωμα

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Αντίγραφο Ποινικού Μητρώου

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Irland

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Language certificate at CEFR level C1 / C2

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Leaving Certificate
Berufsbildungsabschluss
  • QQI Level 5 / 6 award
Hochschulabschluss
  • Bachelor’s degree
  • Master’s degree

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Garda Vetting Disclosure
  • Police Certificate

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Italien

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • CILS C1 / C2
  • CELI 4 / CELI 5
  • PLIDA C1 / C2

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Diploma di esame di Stato (maturità)
Berufsbildungsabschluss
  • Qualifica professionale
  • Diploma professionale (IeFP)
Hochschulabschluss
  • Laurea triennale
  • Laurea magistrale

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Certificato del casellario giudiziale

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Kroatien

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Potvrda o poznavanju jezika na razini C1 / C2 (CEFR)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Svjedodžba o državnoj maturi
Berufsbildungsabschluss
  • Svjedodžba o završnom radu (strukovno obrazovanje)
Hochschulabschluss
  • Diploma (sveučilišni / stručni studij)

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Uvjerenje o nekažnjavanju

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Lettland

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Valsts valodas prasmes apliecība (C līmenis)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Atestāts par vispārējo vidējo izglītību
Berufsbildungsabschluss
  • Profesionālās kvalifikācijas apliecība
Hochschulabschluss
  • Bakalaura diploms
  • Maģistra diploms

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Izziņa no Sodu reģistra

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Litauen

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Valstybinės kalbos mokėjimo pažymėjimas (III kategorija)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Brandos atestatas
Berufsbildungsabschluss
  • Profesinio mokymo diplomas
Hochschulabschluss
  • Bakalauro diplomas
  • Magistro diplomas

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Pažyma apie teistumą

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Malta

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Language certificate at CEFR level C1 / C2

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Matriculation Certificate
Berufsbildungsabschluss
  • MQF Level 4 / 5 award
Hochschulabschluss
  • Bachelor’s degree
  • Master’s degree

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Police Conduct Certificate

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Niederlande

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • CNaVT – Educatief Professioneel (C1)
  • NT2 Staatsexamen Programma II

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • VWO-diploma
  • HAVO-diploma
Berufsbildungsabschluss
  • Mbo-diploma (niveau 3 / 4)
Hochschulabschluss
  • Hbo-bachelor
  • Wo-bachelor
  • Master

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Verklaring Omtrent het Gedrag (VOG)

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Österreich

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • ÖSD Zertifikat C1 / C2
  • Goethe-Zertifikat C1 / C2

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Reifeprüfung (Matura)
  • Reife- und Diplomprüfung
Berufsbildungsabschluss
  • Lehrabschlussprüfung
  • Abschluss einer berufsbildenden Schule
Hochschulabschluss
  • Bachelor
  • Master
  • Diplomstudium

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Strafregisterbescheinigung

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Polen

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Certyfikat znajomości języka na poziomie C1 / C2 (ESOKJ)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Świadectwo dojrzałości (matura)
Berufsbildungsabschluss
  • Dyplom zawodowy
  • Świadectwo kwalifikacji zawodowej
Hochschulabschluss
  • Dyplom licencjata
  • Dyplom magistra

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Zaświadczenie o niekaralności (Krajowy Rejestr Karny)

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Rumänien

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Certificat de competență lingvistică nivel C1 / C2 (CECRL)

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Diplomă de bacalaureat
Berufsbildungsabschluss
  • Certificat de calificare profesională
Hochschulabschluss
  • Diplomă de licență
  • Diplomă de master

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Certificat de cazier judiciar

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Spanien

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • DELE C1 / C2 (Instituto Cervantes)
  • SIELE
  • Certificado EOI nivel C1 / C2

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Título de Bachiller
Berufsbildungsabschluss
  • Título de Técnico (Formación Profesional de Grado Medio)
  • Título de Técnico Superior (Grado Superior)
Hochschulabschluss
  • Título de Grado
  • Título de Máster

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Certificado de Antecedentes Penales

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

Ungarn

Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.

A. Sprachliche Qualifikation

Mindestens einer der folgenden Nachweise:

  • Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis
  • Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann
  • Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau

Im Land verbreitete Sprachzertifikate

  • Államilag elismert nyelvvizsga C1 szinten
  • ECL C1

B. Schulische oder berufliche Qualifikation

Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss
  • Hochschulabschluss
  • Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung
  • Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss
Hochschulzugangsberechtigung
  • Érettségi bizonyítvány
Berufsbildungsabschluss
  • Szakmai bizonyítvány
  • Technikusi oklevél
Hochschulabschluss
  • Alapfokozat (BA/BSc)
  • Mesterfokozat (MA/MSc)

Rechtliche Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland
  • Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich
  • Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich

Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis

  • Hatósági erkölcsi bizonyítvány

Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers

Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.

Offizielle Informationsquellen

Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.

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