Land des Wohnsitzes bzw. vorgesehener Einsatzstaat * Bitte auswählen Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Malta Niederlande Österreich Polen Rumänien Spanien Ungarn Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Land.
Wichtig: Ein Schulabschluss, eine Hochschulzugangsberechtigung oder ein Hochschulabschluss ist nicht automatisch ein Sprachnachweis auf C1-Niveau. Sprachliche und schulische Qualifikation werden getrennt betrachtet.
Voraussetzungen für Einsätze in Belgien Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
DELF / DALF C1 – C2 CNaVT Goethe-Zertifikat C1 / C2 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Diploma secundair onderwijs Certificat d’enseignement secondaire supérieur (CESS) Berufsbildungsabschluss Beroepssecundair onderwijs Enseignement professionnel Hochschulabschluss Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Uittreksel uit het strafregister Extrait de casier judiciaire Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Bulgarien Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Сертификат за ниво C1 / C2 по ОЕЕР B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Диплома за средно образование Berufsbildungsabschluss Свидетелство за професионална квалификация Hochschulabschluss Диплома за висше образование (бакалавър, магистър) Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Deutschland Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Goethe-Zertifikat C1 / C2 telc Deutsch C1 / C1 Hochschule TestDaF DSH-2 / DSH-3 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife Berufsbildungsabschluss Abschlusszeugnis einer anerkannten Berufsausbildung Hochschulabschluss Bachelor Master Diplom Magister Staatsexamen Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Führungszeugnis (Bundeszentralregister) Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Estland Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Keeleoskuse tunnistus tasemel C1 / C2 (CEFR) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Gümnaasiumi lõputunnistus Berufsbildungsabschluss Hochschulabschluss Bakalaureusekraad Magistrikraad Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Finnland Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Yleinen kielitutkinto (YKI), ylin taso Kielitodistus tasolla C1 / C2 (CEFR) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Ylioppilastutkintotodistus Berufsbildungsabschluss Ammatillinen perustutkinto Ammattitutkinto Hochschulabschluss Kandidaatin tutkinto Maisterin tutkinto Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Frankreich Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Baccalauréat général / technologique / professionnel Berufsbildungsabschluss CAP BTS Titre professionnel Hochschulabschluss Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Bulletin n° 3 du casier judiciaire Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Griechenland Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Κρατικό Πιστοποιητικό Γλωσσομάθειας (επίπεδο Γ1 / Γ2) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Απολυτήριο Γενικού Λυκείου Berufsbildungsabschluss Hochschulabschluss Πτυχίο ΑΕΙ Μεταπτυχιακό δίπλωμα Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Αντίγραφο Ποινικού Μητρώου Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Irland Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Language certificate at CEFR level C1 / C2 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Berufsbildungsabschluss Hochschulabschluss Bachelor’s degree Master’s degree Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Garda Vetting Disclosure Police Certificate Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Italien Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
CILS C1 / C2 CELI 4 / CELI 5 PLIDA C1 / C2 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Diploma di esame di Stato (maturità) Berufsbildungsabschluss Qualifica professionale Diploma professionale (IeFP) Hochschulabschluss Laurea triennale Laurea magistrale Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Certificato del casellario giudiziale Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Kroatien Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Potvrda o poznavanju jezika na razini C1 / C2 (CEFR) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Svjedodžba o državnoj maturi Berufsbildungsabschluss Svjedodžba o završnom radu (strukovno obrazovanje) Hochschulabschluss Diploma (sveučilišni / stručni studij) Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Uvjerenje o nekažnjavanju Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Lettland Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Valsts valodas prasmes apliecība (C līmenis) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Atestāts par vispārējo vidējo izglītību Berufsbildungsabschluss Profesionālās kvalifikācijas apliecība Hochschulabschluss Bakalaura diploms Maģistra diploms Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Litauen Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Valstybinės kalbos mokėjimo pažymėjimas (III kategorija) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Berufsbildungsabschluss Profesinio mokymo diplomas Hochschulabschluss Bakalauro diplomas Magistro diplomas Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Malta Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Language certificate at CEFR level C1 / C2 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Matriculation Certificate Berufsbildungsabschluss Hochschulabschluss Bachelor’s degree Master’s degree Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Police Conduct Certificate Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Niederlande Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
CNaVT – Educatief Professioneel (C1) NT2 Staatsexamen Programma II B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Berufsbildungsabschluss Mbo-diploma (niveau 3 / 4) Hochschulabschluss Hbo-bachelor Wo-bachelor Master Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Verklaring Omtrent het Gedrag (VOG) Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
Vollständige Voraussetzungen für dieses Land ansehen
Voraussetzungen für Einsätze in Österreich Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
ÖSD Zertifikat C1 / C2 Goethe-Zertifikat C1 / C2 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Reifeprüfung (Matura) Reife- und Diplomprüfung Berufsbildungsabschluss Lehrabschlussprüfung Abschluss einer berufsbildenden Schule Hochschulabschluss Bachelor Master Diplomstudium Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Strafregisterbescheinigung Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Polen Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Certyfikat znajomości języka na poziomie C1 / C2 (ESOKJ) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Świadectwo dojrzałości (matura) Berufsbildungsabschluss Dyplom zawodowy Świadectwo kwalifikacji zawodowej Hochschulabschluss Dyplom licencjata Dyplom magistra Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Zaświadczenie o niekaralności (Krajowy Rejestr Karny) Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Rumänien Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Certificat de competență lingvistică nivel C1 / C2 (CECRL) B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Berufsbildungsabschluss Certificat de calificare profesională Hochschulabschluss Diplomă de licență Diplomă de master Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Certificat de cazier judiciar Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
Vergleichbarer Nachweis – individuelle Prüfung erforderlich. Diese Übersicht ersetzt keine amtliche Anerkennungsentscheidung.
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Voraussetzungen für Einsätze in Spanien Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
DELE C1 / C2 (Instituto Cervantes) SIELE Certificado EOI nivel C1 / C2 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Berufsbildungsabschluss Título de Técnico (Formación Profesional de Grado Medio) Título de Técnico Superior (Grado Superior) Hochschulabschluss Título de Grado Título de Máster Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Certificado de Antecedentes Penales Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
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Voraussetzungen für Einsätze in Ungarn Für dieses Land steht die fachliche Prüfung der Angaben noch aus. Die genannten Bezeichnungen dienen ausschließlich der Orientierung.
A. Sprachliche Qualifikation Mindestens einer der folgenden Nachweise:
Ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau C1 oder C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Ein im jeweiligen Land anerkannter gleichwertiger Sprachnachweis Ein abgeschlossenes Studium in der betreffenden Arbeitssprache, sofern es als Sprachnachweis anerkannt werden kann Ein anderer nachvollziehbarer Nachweis über Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau Im Land verbreitete Sprachzertifikate
Államilag elismert nyelvvizsga C1 szinten ECL C1 B. Schulische oder berufliche Qualifikation Je nach Einsatz und Auftraggeber mindestens ein geeigneter Nachweis, beispielsweise:
Hochschulzugangsberechtigung Abgeschlossene Berufsausbildung Studienkolleg- oder vergleichbarer Vorbereitungsabschluss Hochschulabschluss Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung Vergleichbarer ausländischer Bildungsabschluss Hochschulzugangsberechtigung Berufsbildungsabschluss Szakmai bizonyítvány Technikusi oklevél Hochschulabschluss Alapfokozat (BA/BSc) Mesterfokozat (MA/MSc) Rechtliche Voraussetzungen Berechtigung zur Erwerbstätigkeit im Einsatzland Gültiges Aufenthaltsdokument, sofern erforderlich Strafregisternachweis, sofern für den konkreten Einsatz erforderlich Strafregister- bzw. Führungszeugnisnachweis
Hatósági erkölcsi bizonyítvány Zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers Behörden, Gerichte und internationale Organisationen stellen teilweise eigene Anforderungen, etwa Sicherheitsüberprüfungen, Verschwiegenheitserklärungen oder besondere Fachkenntnisse. Diese teilen wir Ihnen vor einem Einsatz mit.
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